Presse - BDB engagiert sich bei der Novellierung des Wertermittlungsrechts
Seit dem 1.1.2022 ist für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken die „Immobilienwertermittlungsverordnung „ImmoWertV 2021“ in Kraft. Die Verordnung wurde völlig neu konzipiert und soll dazu beitragen, dass Verkehrswerte und die erforderlichen Daten stärker als bisher nach bundeseinheitlichen Grundsätzen ermittelt werden.
Sie hat damit die „ImmoWert 2010“ und die bisherigen Wertermittlungsrichtlinien abgelöst.
Zurzeit befinden sich Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV in Abstimmung, Die „ImmoWertA“ wird Erläuterungen, Beispielrechnungen, Grafiken und Tabellen enthalten, die für eine sachgerechte Verkehrswertermittlung erforderlich sind. Vieles wird Sachverständigen aus den „alten“ Wertermittlungsrichtlinien bekannt sein. Besondere Veränderungen werden die für das Sachwertverfahren erfoderlichen „Normalherstellungskosten“ erfahren. Hier wird es neue Standardtabellen mit aktualiesierten Kostenkennwerten geben. Die Standarsmerkmale der Objekte sollen eindeutiger und anwednungsfreundlicher definiert werden.
Im Rahmen der Novelle der ImmoWertV hat sich der BDB neben Vertreter:innen der öffentlichen Hand, der Finanzbehörden, Sachverständigen-Organisationen und Vermesserverbänden als einziger Architekt:innen und Ingenieur:innen-Verband Fachver mit Stellungnahmen einer Arbeitsgruppe aus sachverständigen-Mitgliedern in das Verfahren eingebracht.
In der Projektgruppe „NHK 2020“ ist BDB-Mitglied Martin Schulte aus NRW aktiv. So vertrat Kollege Martin Schulte den BDB jüngst auch bei der Anhörung zur ImmWertA des Bundesbauministeriums.
Ob die ImmoWertA, wie bisher gepalnt, zum noch in diesem Jahr beschlossen werden, ist zurzeit nicht absehbar. Der aktuelle Entwurf ist auf der Homepage des Ministeiums abrufbar.
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